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Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer in Deutschland

Das Vorhaben, auf deutschem Boden in Eigentum zu investieren, wird vom Staat zunächst besteuert. Daraus ergibt sich auch direkt der Name Grunderwerbsteuer, die im Moment des Grunderwerbs anfällt. Die zu zahlende Steuer ist rechtlich im Grunderwerbsteuergesetz verankert und kann je nach Bundesland in einem gewissen Bereich variieren. Eine Gemeinsamkeit ist alleine, dass die Steuer in der Regel einen Monat nach dem eigentlichen Erwerb gezahlt werden muss.

Grunderwerbsteuer: eine Sache des Ermessens

Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach der Bemessungsgrundlage. Als solche wird das zu kaufende Objekt an sich betrachtet, die dafür zu entrichtende Steuer liegt bei 3,5% des Kaufpreises, wobei die einzelnen Bundesländer jeweils davon abweichen können und dies auch tun. Die Folge sind uneinheitliche Grunderwerbsteuersätze in Deutschland. Einsam an der Spitze liegt Brandenburg mit 5%, während in Berlin, Niedersachsen, Sachsen Anhalt, Bremen und Hamburg ein Satz von 4,5% gilt. In Bayern und Baden-Württemberg dagegen, den wohlhabendsten Ländern der Republik, liegt die Steuer auf Höhe der Grundlage, nämlich 3,5%. Dasselbe gilt auch für das am einwohnerreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen, auch hier sind es 3,5%. Einzig im kleinen Saarland werden runde 4% erhoben.

Was zunächst nach nur marginalen Unterschieden klingt, führt besonders bei großen Objekten zu einer Veränderung der zu erwarteten Rendite, was sich natürlich auch in die wirtschaftliche Bewertung eines Objekts auswirkt. Denn zu beachten ist, dass sich zu der Grunderwerbsteuer auch noch Maklercourtage sowie die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt gesellen.

Für welche Erwerbsformen gilt die Grunderwerbsteuer?

Der Kauf eines Grundstücks ist die wohl gängigste Variante der Grunderwerbs, doch nicht die einzige. Auch bei einem Grundstückstausch fällt die Grunderwerbsteuer an, ebenso beim Übergang von Grundbesitz vor dem Hintergrund bestimmter Gesellschaftsverträge. Auch die Enteignung ist eine der Erwerbsformen, die der Grunderwerbsteuer unterliegen.

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