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Häufige Fehler in Nebenkostenabrechnungen

Fehler in Nebenkostenabrechnungen beschäftigen oft Anwälte und Gerichte und dies bei meist nur „banalen“ Fehlern, welche hätten bereits vorab durch die Erstellung der Nebenkostenabrechnung durch eine Hausverwaltung, oder durch die Nutzung einer dafür geeigneten Software vermieden werden können. Oft setzen gerade private Vermieter für die Erstellung der Abrechnung auf eine frei erhältliche Excel Vorlage, welche in der Regel jedoch nicht der gesetzlich regulierten Betriebskostenverordnung entspricht. Als klein angesehene Fehler in der Abrechnung selbst werden bei Gerichten als Formfehler angesehen und führen zum Erfolg der Klage des Mieters oder zum Misserfolg des Vermieters. Die Angaben der Abrechnung sind jedoch in der Verordnung eindeutig geregelt. So muss die Nebenkostenabrechnung (auch Betriebskostenabrechnung genannt) vom Mieter nachvollziehbar und selbsterklärend sein. Der Mieter muss ohne weiteres verstehen wie sich der Anteil des Mieters der einzelnen Nebenkosten aufschlüsselt. Erläuterungen oder eine übersichtliche Gestaltung der Abrechnung sind oft Grund für einen Widerspruch gegenüber der vom Vermieter erstellen Abrechnung.

Die TOP 3 Fehler einer Nebenkostenabrechnung

1. Umlage von nicht umlagefähigen Nebenkosten
Kostenpositionen wie Verwaltungsgebühren sind nur im Fall einer gewerblichen Vermietung mit Vereinbarung im Mietvertrag möglich. Reparaturen sind nicht umlagefähig, die Ausnahme bilden Kleinreparaturen, welche mit einem Betrag im Mietvertrag beziffert werden müssen.

2. Frist der Zustellung der Nebenkostenabrechnung
Die Abrechnung ist binnen 12 Monaten nach Auslauf des Abrechnungszeitraums der Immobilie zuzustellen. Erfolgt die Abrechnung nur einen Tag später, verfallen Ansprüche auf Nachzahlungen. Guthaben des Mieters müssen weiterhin ausgekehrt werden. Die Verstreichung der Frist, setzt nicht die Abrechnung der Nebenkosten aus. Eine Abrechnung muss in jedem Fall erstellt werden, sollte keine Pauschale für die Nebenkosten mietvertraglich vereinbart worden sein.

3. Unübersichtlich und nicht selbsterklärende Abrechnung
Die Nebenkostenabrechnung muss wie bereits eingangs erwähnt übersichtlich und selbsterklärend gestaltet werden. Fehlen Angaben, kann dies zu einem Widerspruch wegen Formfehlern führen.

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Nebenkosten Software

Die richtige Software für die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung zu finden ist für viele Vermieter & Eigentümer keine leichte Sache. Meist entscheiden die sich für zuerst gefundene kostenlose Software, beachten dabei jedoch nicht, das diese der Betriebskostenverordnung gerecht werden muss. Fehler bei der Nebenkostenabrechnung müssen nicht zwingend rechnerische Fehler sein, sondern können schlicht und ergreifend Inhaltliche Fehler haben. Laut Betriebskostenverordnung muss eine Nebenkostenabrechnung für jeden Mieter verständlich und nachvollziehbar sein. Fehlende Angaben wie zum Rechenwege die sich nicht erklären lassen oder Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Abrechnung.

Um vorab bereits Widersprüchen gegenüber der Nebenkostenabrechnung entgegen zu wirken empfiehlt sich der Einsatz einer Betriebskosten Software zur Berechnung der Nebenkosten für die einzelnen Mieter. Da diese Nebenkosten Software meist jährlich mehrere hundert Euro kostet, bietet sich die Variante einer Online Nebenkosten Software an, welche Vermietern und kleinen bis mittleren Hausverwaltungen kostengünstig eine aktuelle, nachvollziehbare und selbsterklärende Abrechnung erstellt. Meist stehen hinter diesen Programmen Hausverwaltungen welche Ihr jahrelanges Know How in die Entwicklung dieser Software haben einfliessen lassen.  Eine übersichtliche Eingabemaske ist auch hier oft mit ein Hauptkriterium, denn jede Hausverwaltung hat verschiedene Programme im Laufe der Zeit getestet und oftmals eine unübersichtliche Eingabe selbst für Profis festgestellt. Nützliche Tipps und zahlreiche Dokumente helfen bei der Erstellung einer Abrechnung, die es selbst für Leihen leicht macht.

Im Vergleich lässt sich sagen, das besonders private Wohnungs- und Hauseigentümer sowie kleinere bis mittlere Hausverwaltungen mit der Abrechnung durch eine Online Nebenkosten Software bedeutend günstiger abschneiden und oft viel Zeit sparen.

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Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer in Deutschland

Das Vorhaben, auf deutschem Boden in Eigentum zu investieren, wird vom Staat zunächst besteuert. Daraus ergibt sich auch direkt der Name Grunderwerbsteuer, die im Moment des Grunderwerbs anfällt. Die zu zahlende Steuer ist rechtlich im Grunderwerbsteuergesetz verankert und kann je nach Bundesland in einem gewissen Bereich variieren. Eine Gemeinsamkeit ist alleine, dass die Steuer in der Regel einen Monat nach dem eigentlichen Erwerb gezahlt werden muss.

Grunderwerbsteuer: eine Sache des Ermessens

Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach der Bemessungsgrundlage. Als solche wird das zu kaufende Objekt an sich betrachtet, die dafür zu entrichtende Steuer liegt bei 3,5% des Kaufpreises, wobei die einzelnen Bundesländer jeweils davon abweichen können und dies auch tun. Die Folge sind uneinheitliche Grunderwerbsteuersätze in Deutschland. Einsam an der Spitze liegt Brandenburg mit 5%, während in Berlin, Niedersachsen, Sachsen Anhalt, Bremen und Hamburg ein Satz von 4,5% gilt. In Bayern und Baden-Württemberg dagegen, den wohlhabendsten Ländern der Republik, liegt die Steuer auf Höhe der Grundlage, nämlich 3,5%. Dasselbe gilt auch für das am einwohnerreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen, auch hier sind es 3,5%. Einzig im kleinen Saarland werden runde 4% erhoben.

Was zunächst nach nur marginalen Unterschieden klingt, führt besonders bei großen Objekten zu einer Veränderung der zu erwarteten Rendite, was sich natürlich auch in die wirtschaftliche Bewertung eines Objekts auswirkt. Denn zu beachten ist, dass sich zu der Grunderwerbsteuer auch noch Maklercourtage sowie die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt gesellen.

Für welche Erwerbsformen gilt die Grunderwerbsteuer?

Der Kauf eines Grundstücks ist die wohl gängigste Variante der Grunderwerbs, doch nicht die einzige. Auch bei einem Grundstückstausch fällt die Grunderwerbsteuer an, ebenso beim Übergang von Grundbesitz vor dem Hintergrund bestimmter Gesellschaftsverträge. Auch die Enteignung ist eine der Erwerbsformen, die der Grunderwerbsteuer unterliegen.

Mehr Informationen: Mehr zur Grunderwerbsteuer bei KONZ